Die
Kanzlei wurde 01.01.1976 von Uwe Prinz und Hans-Wilhelm Winkelmann
gegründet, nachdem beide zu Notaren bestellt worden waren.
1978 nahm im
Rahmen der Referendarausbildung Barbara Holst ihre Tätigkeit
in der Kanzlei
auf. Sie wurde 1979 Anwältin und blieb der Kanzlei treu.
In 1982 wurde sie
Sozia der Kanzlei und auch zur Notarin bestellt.
Nachdem Uwe Prinz in 2001 aus der Kanzlei ausschied und in den
wohlverdienten Ruhestand wechselte, dauerte es einige Zeit bis
die
Kanzlei in ihrem jetzigen Erscheinungsbild entstand.
Ende 2009 legte Hans-Wilhelm Winkelmann sein Notaramt nieder,
ist aber unverändert als Anwalt tätig.
Seit
2006 werden Barbara Holst
und Hans-Wilhelm Winkelmann
in Bürogemeinschaft von Martin
Braunschweiger unterstützt.
Durch
das jetzige Team ist die Kanzlei nicht nur in der Lage der
Mandantschaft fundierte juristische Beratung zu bieten und
vor Gericht
in nahezu allen Rechtsgebieten zu vertreten, es werden auch
nach
Beendigung eines Rechtsstreits alle Möglichkeiten ergriffen,
um titulierte
Forderungen der Mandanten beizutreiben.
Wir verstehen uns als Dienstleister unserer Mandanten.

v.l.: M. Braunschweiger, B. Holst, H.-W.
Winkelmann a.D.
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